Frühbehandlung
Schon im Säuglings- und Kleinkindalter können bereits Zahn- und Kieferfehlstellungen auftreten. Die häufigsten Ursachen sind:
- Falsche Zungenfunktion beim Schlucken (Zungenpressen) oder beim Sprechen (Lispeln)
- Unzweckmäßige Flaschensauger und zu langer Gebrauch von Beruhigungssaugern (länger als 3 Jahre)
- Lutschgewohnheiten an Daumen und Finger (über das 3. Lebensjahr hinausgehend)
- Frühzeitiger Verlust von Milchzähnen
- Mundatmung
Die Korrektur erheblicher Zahnfehlstellungen der Milchzähne dient der Herstellung problemloser Wachstumsverhältnisse, da die Milchzähne eine Art Wachstumsschiene für die Kiefer darstellen. Durch eine kieferorthopädische Frühbehandlung kann vorbeugend das Übertragen von Fehlstellungen auf das bleibende Gebiss verhindert werden.
Reguläre Behandlung
Bei der Erstvorstellung in der kieferorthopädischen Praxis wird durch den Kieferorthopäden festgestellt, ob eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt und wann mit einer Behandlung begonnen werden sollte. Diese Erstvorstellung sollte im 6. bis 8. Lebensjahr erfolgen.
Während der kieferorthopädischen Behandlung wird die Kieferlage (Stellung des Ober- zum Unterkiefer zueinander) und die Position der Zähne im einzelnen Kiefer (Zahnstellung) korrigiert.
Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung variiert sehr stark und ist unter anderem von dem Ausprägungsgrad der Zahnfehlstellung abhängig.
Kombinierte Behandlung
Die meisten Zahn- und Kieferfehlstellungen können ohne eine zusätzliche Operation therapiert werden. Wenn die Lage oder die Größe der Kiefer zueinander nicht stimmt, kann die Fehlstellung durch alleinige kieferorthopädische Maßnahmen nicht behoben werden, da das Körperwachstum abgeschlossen ist.
In diesen Fällen wird zusätzlich ein Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg benötigt, der die Lage bzw. die Größe der Kiefer korrigiert. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopäden und Kieferchirurg ist hier unerlässlich.
Zuerst werden durch den Kieferorthopäden die Zähne mit einer festen Zahnspange optimal ausgerichtet. Die feste Zahnspange wird auch während der chirurgischen Behandlung im Mund belassen. Nach der Operation erfolgt mit der vorhandenen festen Zahnspange die kieferorthopädische Feineinstellung der Zähne. Bis auf den operativen Teil der Behandlung ist der Ablauf wie bei einer “normalen” kieferorthopädischen Therapie.
Erwachsenenbehandlung
In jedem Lebensalter kann eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden.
Häufig werden die Behandlungen aus rein kosmetischen Gründen durchgeführt. Denn harmonisch geformte Zahnbögen tragen erheblich zu unserem Wohlbefinden bei und steigern unser Selbstbewusstsein.
Neben der Ästhetik gibt es auch andere Situationen in denen eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll sein kann: z. B. Aufrichtung eines gekippten Zahnes vor der Herstellung einer Brücke oder Lückenöffnung für eine Implantatversorgung.
Zahnfehlstellungen können auch bei erwachsenen Patienten mit Hilfe von Alignern (durchsichtige Schienen) oder festen Spangen therapiert werden. Aber ausgeprägte Kieferfehlstellungen können meist nur durch eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung korrigiert werden, da das Körper- bzw. Kieferwachstum abgeschlossen ist.
Ein weiteres Beispiel ist die Einstellung der Zähne in eine für das Gelenk optimale Stellung nach einer Kiefergelenkstherapie, sodass der Patient wieder ohne Aufbissschiene leben kann.
Regulierungen von Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien bei Erwachsenen gehören in der heutigen Zeit zum Leistungsspektrum der meisten kieferorthopädischen Fachpraxen. Zahnfehlstellungen zu korrigieren bedeutet nicht immer nur einem ästhetischen Anspruch nachzukommen, sondern auch Sprach- und Kaufunktion zu verbessern.